Pflegehilfsmittel

Mit uns bis zu 480€ pro Jahr sparen!

Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen

Auszug aus SGB XI §40

Wir wissen was pflegende Angehörige Tag für Tag leisten – Ihr seid die stillen Helden des Alltags! Wir finden Euch klasse und wissen sehr wohl wie belastend und anstrengend die Versorgung von pflegenden Angehörigen sein kann. Um Euch bestmöglichst zu unterstützen könnt Ihr bei uns Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beziehen – ohne etwas dafür zu bezahlen! Der Gesetzgeber ermöglicht bereits seit 2015 den monatlichen, kostenlosen Bezug von Pflegehilfsmitteln bis zu 40 Euro (für 2020 gelten sogar 60 Euro!) und doch wissen immernoch viele gar nicht, dass Ihnen diese Leistung zusteht. Wir informieren Sie über die Vorraussetzungen und unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.

Voraussetzungen für den Bezug von kostenlosen Pflegehilfsmitteln:

Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, haben unabhängig von ihrem festgelegten Pflegegrad Anspruch auf eine Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat (für 2020 gelten 60 Euro pro Monat), oder umgerechnet 480 Euro im Jahr!

Was sind überhaupt “Pflegehilfsmittel zum Verbrauch”?

Pflegehilfsmittel zum Einmalgebrauch machen die Pflege vor allem hygienisch sicherer. Beispiele für Hilfsmittel in der Pflege sind Einmalschürzen, Einmalhandschuhe sowie Mund- und Nasenmasken und Desinfektionsmittel zur Eindämmung von Keimübertragung. Krankenunterlagen und Bettschutzeinlagen helfen vor allem bei Inkontinenz, Wäscheberge zu verringern.

Übersicht über alle abrechenbaren Pflegehilfsmittel:

  • Saugende Bettschutzeinlagen
  • Fingerlinge
  • Einmalhandschuhe
  • Mundschutz
  • Schutzschürzen zum Einmalgebrauch
  • Schutzschürzen wiederverwendbar
  • Händedesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektionsmittel

Woher bekomme Ich das Antragsformular?

Wir haben Antragsformulare in allen unseren Apotheken vorrätig. Gerne senden wir Ihnen das Formular auch per E-mail zu. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.

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