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Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen
Auszug aus SGB XI §40
Wir wissen was pflegende Angehörige Tag für Tag leisten – Ihr seid die stillen Helden des Alltags! Wir finden Euch klasse und wissen sehr wohl wie belastend und anstrengend die Versorgung von pflegenden Angehörigen sein kann. Um Euch bestmöglichst zu unterstützen könnt Ihr bei uns Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beziehen – ohne etwas dafür zu bezahlen! Der Gesetzgeber ermöglicht bereits seit 2015 den monatlichen, kostenlosen Bezug von Pflegehilfsmitteln bis zu 40 Euro (für 2020 gelten sogar 60 Euro!) und doch wissen immernoch viele gar nicht, dass Ihnen diese Leistung zusteht. Wir informieren Sie über die Vorraussetzungen und unterstützen Sie auch gerne bei der Antragstellung.
Voraussetzungen für den Bezug von kostenlosen Pflegehilfsmitteln:
Was sind überhaupt “Pflegehilfsmittel zum Verbrauch”?
Übersicht über alle abrechenbaren Pflegehilfsmittel:
- Saugende Bettschutzeinlagen
- Fingerlinge
- Einmalhandschuhe
- Mundschutz
- Schutzschürzen zum Einmalgebrauch
- Schutzschürzen wiederverwendbar
- Händedesinfektionsmittel
- Flächendesinfektionsmittel