Direktabrechnungen für ein ruhiges Gewissen
Viele Versicherte sind darauf angewiesen, regelmäßig hochpreisige Arzneimittel einzunehmen. Um Sie bei der Abrechnung Ihrer Privatrezepte zu entlasten, bieten wir Ihnen eine Direktabrechnung mit Ihrer Krankenversicherung an. Eine Direktabrechnung spart Zeit und Arbeit und Sie müssen der Apotheke gegenüber nicht mehr in Vorkasse treten.
Die meisten privaten Krankenversicherungen akzeptieren die direkte Abrechnung mit den Apotheken, grundsätzlich ist diese Service Leistung in den Vertragsbedingungen aber nicht vorgesehen. Ob eine Direktabrechnung mit Ihrer Krankenversicherung möglich ist, klären wir gerne für Sie. Bei folgenden Krankenversicherungen ist eine Direktabrechnung durch uns unproblematisch möglich:
- Allianz
- Debeka
- HUK-COBURG
- PAX-FAMILIENFÜRSORGE
- AXA
- PBeaK
Ihre Krankenkasse ist nicht dabei? Sprechen Sie uns einfach an und wir treten mit Ihrer Krankenkasse in Kontakt um auch für Sie eine Direktabrechnung zu ermöglichen.
Wie funktioniert das Direktabrechnungsverfahren?
Sie unterschreiben das Formular „Erklärung zur Direktabrechnung“ und senden es an uns. Wir kümmern uns um den Rest und klären mit Ihrer Krankenversicherung ab, ob der Direktabrechnung zugestimmt wird.
Die Direktabrechnung betrifft nur den Anteil, der bei Ihrer Krankenversicherung versichert ist und gilt nur für Aufwendungen, die in Ihrem Tarif enthalten sind. Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, erfolgt die Abrechnung des Beihilfeanteils direkt über Sie.
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.